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Rechtliches

AGB für Anbieter

Rechte und Pflichten für Dienstleister auf der FreyOne-Plattform

Version 1.0.0 · Stand: 21.09.2026

Version 1.0.0 · Stand: 12.10.2026

1 Geltungsbereich & Vertragsgegenstand

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „Anbieter-AGB“) gelten für alle natürlichen oder juristischen Personen oder rechtsfähigen Personengesellschaften, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln (nachfolgend „Anbieter“), und Dienstleistungen über die von Frey Systems, Inhaber Jonas Frey (nachfolgend „FreyOne“) betriebene Online-Plattform (frey-one.com, E-Mail: info@frey-one.com) anbieten und verkaufen.

1.2 Das Hochladen oder Einbinden eigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch den Anbieter auf die Plattform ist technisch ausgeschlossen und wird nicht Vertragsbestandteil. Dem Anbieter steht es im Rahmen der systemseitigen Vorgaben frei, für seine Dienstleistungen festzulegen, ob Verbrauchern ein Widerrufsrecht eingeräumt wird:

  • Firmenkunden (B2B): Für Endkunden, die als Unternehmer handeln, ist das gesetzliche Widerrufsrecht ausgeschlossen. Sobald ein Endkunde im Buchungsprozess „Ich buche als Unternehmen“ wählt, den Firmennamen angibt und dies bestätigt, wird dem Kunden automatisiert ein Dokument (Hinweis zum Ausschluss des Widerrufsrechts) angehängt, welches über den Ausschluss aufgrund des B2B-Verkehrs aufklärt.
  • Verbraucher (B2C): Bei Verträgen mit Endverbrauchern wählt der Anbieter in den Service-Einstellungen aus, ob die Ausführung sofort bzw. vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen soll. Verzichtet der Verbraucher im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten auf sein Widerrufsrecht, stellt das System sicher, dass die Buchung erst nach aktiver Bestätigung einer entsprechenden Checkbox (Einverständniserklärung zum vorzeitigen Erlöschen) abgeschlossen werden kann. Der Anbieter ist dafür verantwortlich, dass die Leistungsart (Dienstleistung, Ware, digitales Produkt) und die Angabe zur sofortigen Ausführung zutreffen; FreyOne prüft diese Angaben nicht. Entstehen FreyOne aus falschen Angaben Ansprüche Dritter, gilt Ziffer 8.4.

1.3 FreyOne stellt lediglich die technische Infrastruktur (Plattform) zur Vermittlung von Dienstleistungen bereit und agiert als bloßer Vermittler. FreyOne wird selbst nicht Vertragspartner der zwischen dem Anbieter und dem Endkunden geschlossenen Dienstleistungsverträge. Die ordnungsgemäße Erbringung, Abwicklung und Erfüllung der gebuchten Leistungen liegt ausschließlich im direkten Verhältnis zwischen dem Anbieter und dem Endkunden.

2 Voraussetzungen, Registrierung & Multi-User-Verwaltung

2.1 Zur Registrierung als Anbieter zugelassen sind ausschließlich unbeschränkt geschäftsfähige, volljährige natürliche Personen sowie juristische Personen, die ihren Sitz in einem von FreyOne für die Nutzung freigegebenen Land haben.

2.2 Die vollständige Verifizierung und Freischaltung eines Anbieter-Accounts basiert zwingend auf dem erfolgreichen Abschluss dreier aufeinander aufbauender Teilschritte:

  • 1. Hinterlegung der Geschäftsdaten: Vollständige Erfassung der geschäftlichen Stammdaten, Kontaktdaten und der Firmenanschrift im Profilbereich.
  • 2. Gewerbeprüfung: Einreichung und manuelle Prüfung der erforderlichen Gewerbeunterlagen (z. B. Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug) durch FreyOne.
  • 3. Stripe Connect Onboarding: Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Identitätsprüfung (KYC-Prozess – „Know Your Customer“) der hinter dem Unternehmen stehenden natürlichen Personen (Geschäftsführer/wirtschaftlich Berechtigte) direkt auf den Systemen des Zahlungsdienstleisters Stripe Payments Europe, Ltd..
  • Sichtbarkeit und Buchbarkeit: Das Anbieterprofil und die angelegten Services sind ab dem ersten Teilschritt öffentlich sichtbar. Buchungen und Angebote sind erst möglich, wenn alle drei Teilschritte abgeschlossen sind, insbesondere FreyOne die Unterlagen freigegeben hat und das Stripe-Konto Zahlungen empfangen kann. Bis dahin kann der Anbieter seinen Account vollständig einrichten und alle Verwaltungsfunktionen nutzen. FreyOne erinnert an einen nicht abgeschlossenen Stripe-Schritt per E-Mail; eine Frist dafür gibt es nicht.

2.3 Der Anbieter verpflichtet sich, alle geforderten Daten wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben. Jede spätere Änderung von Stammdaten (insbesondere Name, Firmenname, Rechtsform, Adresse, USt-IdNr. oder Steuernummer) ist unverzüglich im Profil zu hinterlegen und durch erneuten Upload von Gewerbeunterlagen nachzuweisen. Nach der Einreichung durch den Anbieter verbleiben die bisherigen Daten so lange aktiv im System, bis FreyOne die Änderungen manuell geprüft und freigegeben hat. Erst nach dieser Freigabe werden die neuen Daten auf der Plattform live angezeigt.

2.4 Team-Zugriffe & Rollenverteilung: Der Hauptkontoinhaber hat die Möglichkeit, zusätzliche Nutzer in seinen Account einzuladen.

  • Ab Pro-Tarif: Einladung von bis zu 5 Team-Mitgliedern mit vollem Zugriff oder Nur-Lese-Zugriff auf Buchungen (bestätigen, abschließen, Terminverschiebung anfragen), Kalender-Sperrzeiten und Chats. Alle übrigen Bereiche (u. a. Services, Preise, Geschäftsdaten, Auszahlungen, Mitgliedschaft, Team) bleiben dem Hauptkontoinhaber vorbehalten.
  • Ab Enterprise-Tarif: Zusätzlich ein Zugang für einen externen Steuerberater bzw. Buchhalter mit Lesezugriff auf Rechnungen, Auszahlungen und Steuerexporte (CSV-Buchungsjournal und PDF-Abrechnungen, für in Deutschland ansässige Anbieter zusätzlich im DATEV-Format). Die Kontenzuordnung im Export ist ein Vorschlag; sie ersetzt nicht die Prüfung durch den Steuerberater des Anbieters.
  • Verwaltung: Team- und Steuerberater-Zugänge verwaltet ausschließlich der Hauptkontoinhaber. Er kann für Team-Mitglieder die Zwei-Faktor-Anmeldung vorschreiben und sie zurücksetzen. Deaktiviert er einen Zugang, wird der Zugang gelöscht; das Login des Mitglieds wird nur gelöscht, wenn es mit der Einladung angelegt wurde, ein vorher bestehendes eigenes Konto des Mitglieds bleibt bestehen. Nachrichten, die das Mitglied im Namen des Unternehmens geschrieben hat, bleiben unter dem Namen des Unternehmens erhalten. Mitglied und Hauptkontoinhaber werden per E-Mail informiert. Team-Mitglieder können ihr Login nicht selbst löschen.
  • Aktivitätslog & Haftung: Das System protokolliert Änderungen von Team-Mitgliedern an Buchungen und Kalender-Sperrzeiten sowie das Einladen, Ändern, Deaktivieren und Zurücksetzen von Zugängen; Anmeldungen werden nicht protokolliert. Im Enterprise-Tarif kann der Hauptkontoinhaber dieses Aktivitätslog einsehen; die Einträge werden nach 2 Jahren gelöscht. Der Hauptkontoinhaber haftet vollumfänglich für sämtliche Handlungen, Buchungen, Datenänderungen oder Löschungen, die von den von ihm eingeladenen Team-Mitgliedern oder Buchhaltern auf der Plattform vorgenommen werden.

3 Zulässige Dienstleistungen, Bildrechte, Werbeverbote & Live-Ansicht

3.1 Der Anbieter kann Dienstleistungen, Waren und digitale Produkte im Rahmen der im System bereitgestellten Preisarten anbieten, deren Zahlungsabwicklung in Ziffer 4 geregelt ist:

  • Festpreis (alle Tarife; auch mehrtägig, pro Tag oder pauschal)
  • Stundenabrechnung (alle Tarife; Abrechnung nach tatsächlich gearbeiteten Stunden)
  • Menge (alle Tarife; Preis je Einheit, z. B. Person, Stück, Quadratmeter)
  • Abo (ab Pro; wöchentliche oder monatliche Abrechnung, Mindestlaufzeit höchstens 24 Monate)
  • Auf Anfrage / Angebot (ab Pro; Ziffer 4.6)
  • Miete/Verleih (Enterprise)

Für jede Preisart kann der Anbieter Varianten mit eigener Bezeichnung, eigenem Endpreis und eigener Dauer, eine Mengeneinheit, Zusatzleistungen und optional eine Kaution (Ziffer 5.4) festlegen; als „ab“-Preis wird der günstigste Endpreis angezeigt. Er legt außerdem fest, wie die Leistung erbracht bzw. übergeben wird: Dienstleistungen beim Anbieter, beim Kunden, online oder an einem im Chat abgesprochenen Ort; Waren durch Abholung, Lieferung (mit optionaler Liefergebühr) oder abgesprochene Übergabe; digitale Produkte als Download oder Link. Diese Angaben werden dem Kunden angezeigt; er wählt keine davon aus. Bietet der Anbieter die Leistung beim Kunden oder eine Lieferung neben anderen Möglichkeiten an, kann der Kunde bei der Buchung „Zu mir nach Hause kommen“ bzw. „Liefern lassen“ wählen; nur dann wird an seiner Adresse geleistet bzw. geliefert, sonst stimmen beide den Ort im Buchungs-Chat ab. Für Leistungen beim Kunden kann der Anbieter eine feste Anfahrtspauschale festlegen. Schließlich legt er fest, wie der Kunde bucht: mit einer freien Uhrzeit aus seinem Kalender, nur mit einem Wunschdatum (die Uhrzeit wird im Buchungs-Chat abgestimmt) oder ohne Termin mit einer optionalen Lieferfrist (Ziffer 4.3); digitale Produkte werden stets ohne Termin gebucht. Der Kunde sieht alle Preisbestandteile vor der Zahlung; was gebucht wurde, wird mit der Buchung festgehalten, spätere Änderungen am Service gelten nur für neue Buchungen.

3.2 Strikt untersagt ist das Anbieten, Bewerben oder Durchführen von Dienstleistungen mit pornografischen, explizit sexuellen, jugendgefährdenden, diskriminierenden oder gegen die guten Sitten verstoßenden Inhalten (Adult-Services).

3.3 Integrierter Kunden-Chat: Das System stellt einen eigenentwickelten, verschlüsselten Chat zur Kommunikation bereit. Der Chat ist beschreibbar, solange mit dem Kunden eine Buchung läuft oder eine Forderung zu einer abgeschlossenen Buchung offen ist; danach bleibt er lesbar, bis eine neue Buchung ihn wieder öffnet. Es ist dem Anbieter untersagt, den Chat zur Weiterleitung von Kunden außerhalb des FreyOne-Ökosystems zu nutzen. Das Teilen von externen Web-Links, Telefonnummern, E-Mail-Adressen oder sonstigen Kontaktdaten im Chat ist verboten. FreyOne speichert die Nachrichten verschlüsselt; der Support liest sie nur mit Anlass (Support-Ticket, Bitte einer Partei um Unterstützung im Chat, laufender Rückbuchungsfall, gemeldete Bewertung) und protokolliert jede Einsicht. Wird der Support in den Chat gebeten, nimmt „FreyOne Support“ bis zum Abschluss des Support-Tickets als dritte Partei am Chat teil. FreyOne übernimmt keine Haftung für die zwischen den Parteien ausgetauschten Inhalte.

3.4 Medien und Urheberrechte: Der Anbieter trägt die alleinige rechtliche Verantwortung für sämtliche Medien (Bilder, Grafiken, Logos, Videos), die er in seinen Servicebeschreibungen, Angeboten oder als Profilbild/Logo hochlädt. Er garantiert, dass diese Medien frei von Rechten Dritter sind. Bei Verstößen (insb. Urheberrechtsverletzungen oder unzulässigen Bildinhalten) haftet der Anbieter vollumfänglich selbst.

3.5 Öffentliche Live-Ansicht & Marketing: Das Anbieter-Profil verfügt über eine öffentliche, auch ohne Plattform-Login einsehbare URL („Live-Ansicht“). Der Anbieter ist berechtigt, diese URL sowie systemseitig generierte QR-Codes zu eigenen Marketingzwecken zu teilen. Der Anbieter ist allein dafür verantwortlich, dass die in dieser Live-Ansicht sichtbaren Pflichtangaben (z. B. korrekte Geschäftsadresse, Steuernummern, Kleinunternehmerstatus nach § 19 UStG) den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Sind keine Daten hinterlegt, bleibt die Ansicht systemseitig leer.

3.6 Reihenfolge in der Suche: In der Suche erscheinen nur verifizierte, aktive und nicht gesperrte Anbieter, deren Services zum Suchbegriff, zur Kategorie und zu den Filtern des Kunden (z. B. Mindestbewertung, Preis) passen. Standardmäßig wird nach der Durchschnittsbewertung absteigend sortiert; bei gleicher Bewertung stehen Anbieter mit mehr Bewertungen vorn, danach wird alphabetisch sortiert. Bei einer Ortsangabe kann nach Entfernung sortiert werden; wahlweise werden neue Anbieter zuerst angezeigt. Der Tarif und Zahlungen an FreyOne beeinflussen die Reihenfolge nicht; bezahlte Platzierungen gibt es nicht. Ein Anbieter, der einen Kunden gesperrt hat, wird diesem Kunden nicht angezeigt.

3.7 Kunden sperren: Der Anbieter kann einzelne Kunden für neue Buchungen und die Annahme von Angeboten sperren (in allen Tarifen). Bestehende Buchungen muss er weiterhin vertragsgemäß erfüllen oder nach Ziffer 7 stornieren.

4 Leistungsabwicklungs- und Kalender-Synchronisationsmodelle

FreyOne bildet die technische Zahlungsabwicklung über ein dreistufiges Transaktionsmodell ab. Die Gebührenstruktur unterscheidet sich zwischen der Erstzahlung und allen plattforminternen Folgetransaktionen:

4.1 Das 3-Zahlungsarten-System

  • Zahlungsart 1: Base-Modell (Einmalzahlung / Grundbetrag): Das Standardmodell für Festpreis-Dienstleistungen. Der Endkunde zahlt den vereinbarten Grundbetrag im Checkout (Supermarkt-Auftragsprinzip); liegt der Leistungstermin mehr als 14 Tage in der Zukunft, wird er 14 Tage vorher (bei SEPA-Lastschrift 21 Tage vorher) belastet (Ziffer 5.2).
  • Zahlungsart 2: Hourly-Modell (Stundenabrechnung mit Schätzung / Restzahlung): Die Buchung basiert zunächst auf einer zeitlichen Schätzung (Grundbetrag) als Kosteninformation für den Nutzer. Nach der tatsächlichen Durchführung trägt der Anbieter die exakte Arbeitszeit im System ein. Eine daraus resultierende Mehrarbeit führt zu einer Restzahlungsforderung (Zweittransaktion).
    • Zustimmung: Bestätigt der Endkunde die Mehrarbeit aktiv, wird der Differenzbetrag eingezogen.
    • Fristablauf (Schweigen): Widerspricht der Endkunde der eingetragenen Arbeitszeit nicht innerhalb von 4 Tagen nach dem Eintrag und bestätigt diese auch nicht aktiv, gilt die Arbeitszeit automatisch als genehmigt. Die Buchung wird nach Ablauf der 4 Tage als abgeschlossen markiert und der Differenzbetrag wird systemseitig für die Auszahlung (Payout) auf das reale Bankkonto freigegeben. Die tatsächliche Überweisung erfolgt sodann im Rahmen des gewählten Auszahlungsrhythmus (Ziff. 5.5).
    • Widerspruch (Ablehnung): Lehnt der Endkunde die eingetragene Mehrarbeit innerhalb der 4-Tages-Frist über den systemseitigen Ablehnungs-Button aktiv nach Bestätigung des integrierten Sicherheits-Popups ab, wird der automatische Einzug blockiert. Eine Auszahlung des Differenzbetrags über die Plattform findet vorerst nicht statt.
    • Material und Auslagen: Material und Auslagen kann der Anbieter bei jeder Preisart nachträglich eintragen; außerhalb der Stundenabrechnung werden sie nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden eingezogen (Ziffer 4.2a der Nutzer-AGB).
  • Zahlungsart 3: Sonder- und Schadenszahlungen (Korrekturzahlung): Für Sonderfälle, in denen dem Anbieter nachweislich Schäden entstanden sind, kann der Anbieter nach Durchführung des Services eine nachträgliche Schadensforderung (Dritttransaktion) einfordern. Diese Funktion steht ausschließlich dann zur Verfügung, wenn der Anbieter für den Service systemseitig eine Kaution hinterlegt hat. Der Einzug dieser Korrekturzahlung ist strikt auf die Höhe der hinterlegten Kaution gedeckelt. Höhere Schäden, die über die Kautionssumme hinausgehen, können nicht über die Plattform abgewickelt werden und müssen von den Parteien eigenverantwortlich außerhalb des Systems geklärt werden. Dem Endkunden steht für diese Zahlungsart ebenfalls ein systemseitiger, popup-geschützter Ablehnungs-Button zur Verfügung.

4.2 Buchungsstatus und Streitschlichtung bei Konflikten

Tritt ein Widerspruch des Endkunden im Rahmen der Zahlungsart 2 (Mehrarbeit) ein, wird die Buchung systemseitig in den Status „Streitschlichtung“ versetzt. Lehnt der Endkunde eine Schadensforderung aus der Kaution (Zahlungsart 3) ab, wird nichts eingezogen und die Forderung endet; der Anbieter klärt sie direkt mit dem Endkunden (Ziffer 5.4).

  • Teilauszahlung des Basisbetrags: Um den Anbieter wirtschaftlich zu schützen, wird das bereits erfolgreich eingezogene Geld der Erstzahlung (Grundbetrag / Zahlungsart 1) sofort für die Auszahlung (Payout) auf das reale Bankkonto des Anbieters freigegeben. Der strittige Differenzbetrag wird nicht eingezogen, bis das Streitschlichtungsverfahren beendet ist.
  • Auszahlungsbeschränkung auf das reale Bankkonto: Noch im Transfer befindliche oder strittige Beträge verbleiben gesperrt auf dem plattforminternen Stripe-Konto des Anbieters. Die finale Freigabe und Überweisung dieser Beträge von dem Stripe-Konto des Anbieters auf dessen hinterlegtes reales Bankkonto (Payout) setzt zwingend voraus, dass die dazugehörige Buchung systemseitig den Status „Abgeschlossen“ erreicht hat oder ein manuell herbeigeführter Sonderzustand durch den Support im Rahmen der Streitschlichtung erteilt wurde.
  • Support-Eingriff & Chat-Recht: Das gekoppelte Chatfenster bleibt im Status „Streitschlichtung“ aktiv geöffnet. Eröffnet eine der Parteien ein Support-Ticket oder bittet sie den Support in den Chat, besitzt FreyOne aufgrund berechtigten Interesses (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) das Recht, sich in den Chat zu integrieren und die Nachrichten einzusehen, um bei der Klärung zu unterstützen. Die finale Klärung des Streits über den offenen Betrag erfolgt außerhalb der Plattform. Sobald eine Einigung erzielt wurde oder das Verfahren extern beendet ist, setzt ein Supporter von FreyOne die Buchung manuell auf den Status „Abgeschlossen“ und führt das verbleibende System-Event (Einzug, Teil-Einzug oder finale Anzeige „Korrekturbuchung abgelehnt“ im Event-Log des Chats) aus.

4.3 Kalender-Modul, Terminbuchung & Rescheduling-Flow

Das System stellt ein Kalender-Modul zur Verwaltung von Arbeitszeiten, einmaligen und wiederkehrenden Sperrzeiten (z. B. Urlaub) und täglichen Buchungslimits bereit.

  • Schnittstellen & Sync: Anbieter können externe Kalendersysteme (z. B. Google Calendar, Outlook, iCloud) via Schnittstelle einbinden. FreyOne greift ausschließlich lesend und schreibend auf diese Kalender zu, um gebuchte Slots einzutragen, bei Zeitänderungen zu aktualisieren, bei Stornierungen zu löschen oder um bereits im privaten Kalender blockierte Zeiten auszulesen (nur frei/belegt, ohne Titel), damit die entsprechenden Buchungsslots auf FreyOne automatisch als blockiert markiert werden. Kalender-Sync ist ab dem Pro-Tarif verfügbar; zusätzlich kann der Anbieter seine Buchungen über einen persönlichen iCal-Link abonnieren. Ein weitergehender Zugriff auf private Termininhalte findet nicht statt.
  • Buchungsvorlauf: Buchungen sind höchstens zwei Jahre (730 Tage) im Voraus möglich. Innerhalb dieses Rahmens kann der Anbieter in den Service-Einstellungen einen kürzeren maximalen Vorlauf festlegen.
  • Buchungen ohne Termin: Bei Services ohne Termin wird die Buchung auf den Tag der Buchung datiert und bei der Buchung belastet; sie belegt keine Zeit im Kalender, wird nicht in verbundene Kalender eingetragen und kann nicht verschoben werden. Der Anbieter liefert innerhalb der von ihm angegebenen Lieferfrist (ohne Frist: zum im Buchungs-Chat abgestimmten Zeitpunkt) und markiert die Buchung danach als „Geliefert“; vorher kann er sie nicht abschließen. Der Kunde bestätigt die Lieferung oder meldet sich im Buchungs-Chat; ohne Rückmeldung innerhalb von 4 Tagen wird die Buchung abgeschlossen. Am letzten Tag der Lieferfrist erinnert das System den Anbieter. Ist die Frist abgelaufen, ohne dass die Lieferung als „Geliefert“ markiert ist, kann der Kunde die Buchung kostenlos stornieren; das gilt als Stornierung durch den Anbieter (Ziffer 7.1 und 7.2).
  • Integrierter Rescheduling-Flow: Sofern im Service-Wizard so konfiguriert, können Endkunden direkt freie Zeitslots buchen. Muss ein Anbieter einen gebuchten Termin nachträglich verschieben, erlaubt das System neben der vollständigen Stornierung einen integrierten Verschiebungs-Flow: Der Anbieter kann den User über das System um eine Neuansetzung bitten. Der Endkunde kann daraufhin direkt im selben Buchungsfenster einen neuen, verfügbaren Zeitslot auswählen, ohne dass die Buchung storniert werden muss.

4.4 Bewertungen & Ratings und Schutz vor Missbrauch

Ein Anbieter erhält Bewertungen (1–5 Sterne sowie eine Freitextbeschreibung) ausschließlich über einen automatisierten System-Flow, der Endkunden nach einer über die Plattform als abgeschlossen markierten Buchung freigeschaltet wird. Der Anbieter kann diese Bewertungen filtern und lesen, hat jedoch keine direkten technischen Möglichkeiten, diese selbst zu verändern oder zu löschen. Bis zur ersten erfolgreichen, abgeschlossenen Buchung wird das Rating standardmäßig mit 0,0 Sternen und 0 Buchungen ausgewiesen.

  • Schutz vor geschäftsschädigenden Bewertungen: Liegt eine nachweislich rechtswidrige, beleidigende oder geschäftsschädigende Bewertung vor (insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen), kann der Anbieter die Bewertung über die Funktion „Melden“ an FreyOne melden. FreyOne prüft die zugrundeliegende Buchung und den Chatverlauf und kann die Bewertung ausblenden oder löschen; Anbieter und Verfasser werden über die Entscheidung informiert. Eine Meldung allein blendet eine Bewertung nicht aus. Ebenso kann der Anbieter einen Kunden zu einer Buchung melden.

4.5 Gebührenstruktur bei Mehrfachzahlungen

Während für die Erstzahlung (Grundbetrag) die regulären Tarife gelten, fallen für jede weitere plattforminterne Folgetransaktion innerhalb derselben Buchung (z. B. genehmigte Restzahlung im Hourly-Modell oder Kautionseinbehalt bei Schadensforderungen) zusätzliche Bearbeitungs- und Systemgebühren an. Diese betragen für jede zusätzliche Transaktion 1 % des Einzugsbetrags, mindestens jedoch 2,50 € (es wird der jeweils höhere Betrag angewendet). Die Tarife richten sich nach dem Mitgliedschaftstatus und sind auf frey-one.com einsehbar.

4.6 Rechnungs- und Angebots-Editor

  • Alle Tarife: Rechnungen an Kunden werden automatisch im Namen des Anbieters erstellt und versendet (Ziffer 9.2); im Free-Tarif kann der Anbieter eine Vorlage wählen.
  • Ab Pro-Tarif: Zusätzlich frei gestaltbare Rechnungsvorlagen (Editor) und die Erstellung von Angeboten für individuelle Anfragen („auf Anfrage“), die der Anbieter dem jeweiligen Kunden direkt über die Plattform zusendet. Die gewählte Rechnungsvorlage wird auch für Angebote verwendet. Eine Anfrage beantwortet der Anbieter innerhalb von 48 Stunden; das System erinnert ihn nach 24 Stunden und ein letztes Mal spätestens 6 Stunden vor Fristende (bei 48 Stunden nach 42 Stunden). Danach verfällt die Anfrage. Der Anbieter kann ein Angebot zurückziehen, solange es nicht angenommen ist, oder eine Anfrage ablehnen. Ein Angebot kann nur einmal angenommen werden. Bezahlt der Kunde ein angenommenes Angebot nicht innerhalb von 3 Tagen, verfällt die Buchung, der Termin wird wieder frei und beide Seiten werden informiert. Die Umsatzsteuer im Angebot ergibt sich aus den Steuerangaben des Anbieters und gilt auch für die daraus entstehende Buchung.

5 Zahlungsbedingungen, Kautionen & Plattform-Risikoabsicherung

5.1 Alle Zahlungen der Endkunden werden über den Zahlungsdienstleister Stripe abgewickelt und dem Stripe Connect-Konto des Anbieters gutgeschrieben, abzüglich der transaktionsbasierten Plattformgebühren von FreyOne, ersichtlich auf frey-one.com.

5.2 Plattform-Treuhandmodell & Risikoabsicherung: Zur Absicherung des Plattform-Ökosystems und zur Vermeidung von Vorkasse-Leistungen durch die Plattform unterliegen alle Transaktionen einem strikten Treuhandprinzip. Unabhängig davon, ob es sich um eine vollständige Erstzahlung (Zahlungsart 1) oder eine Anzahlung handelt, verbleiben sämtliche vom Endkunden gezahlten Beträge nach dem Einzug zunächst auf dem plattforminternen Stripe-Konto des Anbieters für Verfügungen gesperrt. Eine Freigabe und Auszahlung (Payout) dieser Beträge von dem plattforminternen Stripe-Konto auf das reale, externe Bankkonto des Anbieters ist grundsätzlich erst nach der vollständigen, erfolgreichen Erbringung des Services und der systemseitigen Aktivierung des Status „Abgeschlossen“ (oder nach Freigabe des unstrittigen Basis-Splits im Status „Streitschlichtung“ gemäß Ziffer 4.2) möglich. Der Anbieter erklärt sich mit diesem Treuhandmodell ausdrücklich einverstanden; ein Anspruch auf vorzeitige Überweisung auf sein reales Bankkonto während einer aktiven, noch nicht beendeten Buchung ist ausgeschlossen. Aufgrund der Vorgaben des Zahlungsdienstleisters Stripe können Beträge höchstens 90 Tage auf dem Stripe-Konto des Anbieters gesperrt werden. Buchungen mit einem Leistungstermin mehr als 14 Tage nach der Buchung werden daher erst 14 Tage vor dem Leistungstermin (bei SEPA-Lastschrift 21 Tage vorher) belastet.

5.3 Strikte Risikoabsicherung bei Anzahlungen: FreyOne bietet die Option, für Dienstleistungen eine Anzahlung zu vereinbaren. Wird diese Option durch den Anbieter in der Serviceerstellung ausgewählt, wird der entsprechende Anzahlungsbetrag zum Zeitpunkt gemäß Ziffer 5.2 (bei Buchung bzw. 14 Tage vor dem Leistungstermin, bei SEPA-Lastschrift 21 Tage vorher) eingezogen. Um das finanzielle Risiko für FreyOne bei berechtigten Stornierungen oder gesetzlichen Widerrufen des Endkunden vollständig zu eliminieren, bleibt die Anzahlung im Stripe Connect-Konto für eine Auszahlung auf das reale Bankkonto des Anbieters gesperrt. Die finale Auszahlung jeglicher Beträge (Anzahlungen sowie Restbeträge) auf das externe Bankkonto des Anbieters ist grundsätzlich erst nach der vollständigen, erfolgreichen Erbringung und der systemseitigen Bestätigung („Abgeschlossen“-Status) der gesamten Dienstleistung möglich. Eine vorzeitige Auszahlung auf das reale Bankkonto während einer aktiven, noch nicht beendeten Buchung oder im ungelösten Status „Streitschlichtung“ ist ausgeschlossen. Für wiederkehrende Zahlungen aus Abonnement-Modellen gilt diese Sperre nicht: Jede erfolgreich bezahlte und eingezogene Abonnementrechnung gilt systemseitig direkt als freigegeben und wird gemäß dem gewählten Auszahlungsrhythmus (Ziff. 5.5) an das reale Bankkonto des Anbieters weitergeleitet.

5.4 Kautionsmechanismus: Sofern für eine Dienstleistung eine Kaution vorgesehen ist, stellt FreyOne lediglich die technische Infrastruktur bereit, um eine Schadensforderung von der gespeicherten Zahlungsmethode des Endkunden einzuziehen. Es wird nichts reserviert; alle im Checkout angebotenen Zahlungsarten sind möglich, und wer mit einer nicht erneut belastbaren Zahlungsart (z. B. Klarna) zahlt, hinterlegt für die Kaution eine Karte oder ein SEPA-Lastschriftmandat. Der Anbieter kann innerhalb von 3 Tagen nach Ende der Leistung im Rahmen der Schadens- und Korrekturzahlung (Zahlungsart 3) eine Forderung bis maximal zur Höhe der Kaution geltend machen. Meldet er in dieser Frist nichts, entfällt die Kaution; ein später entdeckter Schaden ist außerhalb der Plattform zu klären. Der Kunde kann die Forderung innerhalb von 4 Tagen bestätigen oder ablehnen; schweigt er, gilt sie als genehmigt und wird von seiner gespeicherten Zahlungsmethode abgebucht, lehnt er ab, wird nichts abgebucht und die Forderung endet; der Anbieter klärt sie direkt mit dem Kunden. FreyOne entscheidet nicht über die Forderung. Gelingt die Abbuchung nicht, kann der Kunde den Betrag innerhalb von 7 Tagen in seiner Buchung bezahlen. Danach unternimmt FreyOne nichts weiter; Anbieter und Kunde klären den Betrag direkt miteinander. Die rechtliche Rechtfertigung hierfür liegt ausschließlich beim Anbieter im direkten Verhältnis zum Endkunden. FreyOne führt keine rechtliche Prüfung durch und ist von jeglicher Haftung befreit.

5.5 Auszahlungsrhythmus & Mindestauszahlungsbetrag: Die Auszahlung (Payout) der freigegebenen Beträge vom plattforminternen Stripe-Konto des Anbieters auf dessen reales, hinterlegtes Bankkonto erfolgt einmal wöchentlich, jeweils dienstags. Anbieter mit Enterprise-Mitgliedschaft können in ihrem Dashboard auf eine tägliche Auszahlung umstellen. Unabhängig vom gewählten Rhythmus werden Auszahlungen auf das reale Bankkonto erst ab dem Erreichen eines Mindestauszahlungsbetrags von 50,00 € (in Worten: fünfzig Euro) angestoßen. Guthaben unterhalb dieses Betrags verbleiben bis zum Erreichen der Mindestgrenze auf dem Stripe-Konto des Anbieters.

6 Provisionen, Gebühren & Mitgliedschaften

6.1 Die für die Vermittlung und Nutzung der Plattform anfallenden Gebühren und Provisionen richten sich nach dem gewählten Mitgliedschaftstarif des Anbieters (Free, Pro oder Enterprise). Die jeweils aktuellen Konditionen und Tarife sind auf den offiziellen Seiten von frey-one.com für den Anbieter jederzeit einsehbar. Am Anfang jedes Monats erhält der Anbieter, sofern im Vormonat Zahlungen angefallen sind, per E-Mail eine Monatsabrechnung und die Sammelrechnung über die Gebühren des Vormonats; beide stehen unter „Rechnungen“ → „Von FreyOne“. Die Mitgliedschaft wird gesondert abgerechnet.

6.2 Kostenpflichtige Mitgliedschaften (Pro / Enterprise) können mit einer monatlichen oder jährlichen Laufzeit abgeschlossen werden.

  • Kündigung: Jede Mitgliedschaft kann jederzeit auf der Mitgliedschaftsseite gekündigt werden, auch während eines Zahlungsverzugs. Eine monatliche Mitgliedschaft endet mit Ablauf des laufenden Abrechnungsmonats, eine jährliche mit Ablauf des bezahlten Jahres. Bis dahin bleiben alle Funktionen des Tarifs erhalten; eine Kündigung kann bis dahin zurückgenommen werden.
  • Jährliche Mitgliedschaft: Wird für ein Jahr geschlossen. Wird sie nicht gekündigt, läuft sie danach monatlich weiter und ist dann zum Ende des jeweiligen Abrechnungsmonats kündbar.
  • Wechsel: Ein Wechsel in einen höheren Tarif wirkt sofort; der Anbieter zahlt die anteilige Differenz für den Rest des laufenden Zeitraums. Ein Wechsel in einen niedrigeren Tarif ist erst zum Ende des bezahlten Zeitraums möglich: Der Anbieter kündigt die Mitgliedschaft und wählt nach deren Ende den neuen Tarif; während des ersten Jahres einer jährlichen Mitgliedschaft ist kein Wechsel nach unten möglich.

6.3 Da der Vertrag über eine Mitgliedschaft zwischen FreyOne und dem Anbieter im reinen B2B-Verhältnis (Unternehmerverkehr) zustande kommt, existiert kein gesetzliches Widerrufsrecht für diese Mitgliedschaftspläne. Die Verwaltung und Kündigung erfolgt direkt über die plattforminterne Mitgliedschaftsseite (frey-one.com).

7 Stornierungen & Stornierungspauschale

7.1 Storniert der Anbieter eine verbindliche Buchung, erhält der Endkunde den bereits gezahlten Betrag zu 100 % erstattet; wurde der Betrag noch nicht belastet, entfällt die geplante Belastung. Storniert der Endkunde innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist von 14 Tagen ab Vertragsschluss, gilt dasselbe. Storniert der Endkunde eine Buchung ohne Termin, nachdem deren Lieferfrist abgelaufen ist, ohne dass der Anbieter die Lieferung als „Geliefert“ markiert hat (Ziffer 4.3), gilt dies als Stornierung durch den Anbieter. Storniert der Endkunde nach Ablauf dieser Frist oder besteht für die Buchung kein Widerrufsrecht (Ziffer 2.2 der Nutzer-AGB), besteht kein Anspruch auf Erstattung; eine noch nicht durchgeführte Belastung wird planmäßig durchgeführt, die Buchung wird wie eine durchgeführte Buchung abgerechnet und die Stornierungspauschale nach Ziffer 7.2 entfällt.

7.2 Zur Deckung der FreyOne entstandenen System- und Verwaltungskosten sowie gegebenenfalls der externen Kosten des Zahlungsdienstleisters (Stripe-Transaktionsgebühren) stellt FreyOne dem Anbieter für jede stornierte Buchung – unabhängig davon, ob die Stornierung durch den Endkunden oder durch den Anbieter erfolgt – eine Stornierungspauschale in Rechnung. Wurde die Zahlung des Endkunden zum Zeitpunkt der Stornierung bereits eingezogen, beträgt die Pauschale 1 % des Buchungsvolumens, mindestens jedoch 2,50 €. Wurde zum Zeitpunkt der Stornierung noch keine Zahlung eingezogen, beträgt die Pauschale pauschal 2,50 €. FreyOne verrechnet diese Gebühr vorrangig mit bestehendem Guthaben auf dem Stripe Connect-Konto des Anbieters oder merkt sie systemseitig für die Verrechnung mit der nächsten erfolgreichen Buchung des Anbieters vor. Die Plattformgebühren der stornierten Buchung werden dem Anbieter nicht berechnet. Keine Pauschale fällt an für Buchungen, die noch nicht verbindlich waren (nicht abgeschlossener Checkout), für Stornierungen durch den Support von FreyOne und für Stornierungen nach abgelaufener Lieferfrist (Ziffer 7.1), solange zum Zeitpunkt der Stornierung noch keine Zahlung des Endkunden eingezogen war; sperrt FreyOne den Anbieter (Ziffer 10.1), gilt sie wie eine Stornierung durch den Anbieter. Was nicht aus dem verfügbaren Guthaben verrechnet werden kann, wird als offener Betrag mit späteren Auszahlungen verrechnet; das Stripe-Konto wird dafür nicht ins Minus gesetzt.

7.3 Zahlungsausfall des Endkunden: Kann die geplante Belastung nicht durchgeführt werden und begleicht der Endkunde den Betrag nicht bis drei Tage vor dem Leistungstermin, storniert FreyOne die Buchung. Der Anbieter wird darüber informiert; es gilt die Stornierungspauschale nach Ziffer 7.2. Hat der Endkunde nach Ablauf der Widerrufsfrist storniert (Ziffer 7.1) und ist der Betrag am Leistungstermin noch nicht bezahlt, mahnt FreyOne ihn nicht; der Anbieter wendet sich direkt an den Endkunden.

8 Haftung und Freistellung

8.1 FreyOne haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von FreyOne oder ihren Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

8.2 Im Übrigen ist die Haftung von FreyOne für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Partner regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

8.3 FreyOne haftet nicht für die ordnungsgemäße Durchführung der Dienstleistungen des Anbieters oder für Schäden, die im Rahmen der Leistungserbringung im Verhältnis zwischen Anbieter und Endkunde entstehen.

8.4 Erweiterter Freistellungsanspruch: Der Anbieter stellt FreyOne von sämtlichen Ansprüchen Dritter (insbesondere von Endkunden, Rechteinhabern oder Behörden) vollumfänglich und auf erstes Anfordern frei, die gegen FreyOne wegen Verletzung von vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten des Anbieters geltend gemacht werden. Dies umfasst insbesondere Ansprüche wegen mangelhafter oder ausgefallener Leistungserbringung, fehlerhafter Steuerangaben, rechtswidriger oder urheberrechtsverletzender Inhalte im Rahmen hochgeladener Medien (Bilder, Videos, Logos) sowie wegen unzulässiger oder missbräuchlicher Inhalte im Kunden-Chat. Die Freistellung umfasst auch die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.

9 Datenschutz & Auftragsverarbeitung bei der Rechnungserstellung

9.1 Für die allgemeine Plattformbeziehung (Verarbeitung von Buchungsdaten, Kundenkontaktdaten, Chat-Inhalten, Kontodaten) handeln FreyOne und der Anbieter als getrennte, eigenständige Verantwortliche im Sinne der DSGVO. Jede Partei ist für die Erfüllung ihrer eigenen datenschutzrechtlichen Pflichten gegenüber dem Endkunden selbst verantwortlich. Ergänzend gilt die Datenschutzerklärung unter frey-one.com. Über den Abschnitt „Datenschutz“ auf der Seite frey-one.com kann der Nutzer zudem jederzeit einen DSGVO-Datenexport anfordern. Ein weiterer Export ist zur Vermeidung von Missbrauch nach einer Frist von 30 Tagen erneut möglich.

9.2 Auftragsverarbeitung (AVV) nach Art. 28 DSGVO: FreyOne erstellt und versendet die gesetzlich vorgeschriebene Kundenrechnung automatisiert im Namen und auf Rechnung des Anbieters unter Verwendung der vom Anbieter hinterlegten Steuer- und Rechnungsdaten. Für diese eng begrenzte Hilfstätigkeit gilt FreyOne als Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 28 DSGVO. Es gelten folgende Bedingungen nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO:

  • Gegenstand und Dauer: Erstellung und elektronischer Versand der Kunden-Rechnungen für die über die Plattform getätigten Buchungen des Anbieters, für die Dauer des aktiven Anbieter-Accounts.
  • Art und Zweck der Verarbeitung: Erfassung von Buchungsdaten zur Erstellung und zum Versand der Dienstleistungsrechnung zur Erfüllung der steuerrechtlichen Pflichten des Anbieters.
  • Kategorien betroffener Personen und Datenarten: Endkunden des Anbieters; Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, gebuchte Leistungspositionen, Rechnungsbeträge, Steuersätze.
  • Pflichten von FreyOne: FreyOne wahrt die Vertraulichkeit der Daten. Als Unterauftragsverarbeiter setzt FreyOne ein: Hetzner Online GmbH (Speicherung und Erzeugung der Rechnungs-PDF, Deutschland), Cloudflare Inc. (Netzwerk und Dateispeicher mit EU-Jurisdiktion) und Resend Labs Inc. (E-Mail-Versand über die EU-Region Irland, Unternehmen USA). Über neue Unterauftragsverarbeiter informiert FreyOne den Anbieter vorab; er kann widersprechen.
  • Gesetzliche Aufbewahrungspflicht: Nach Beendigung der Geschäftsbeziehung werden die Rechnungsdaten nicht gelöscht, sondern verbleiben aufgrund der für FreyOne geltenden gesetzlichen, steuerrechtlichen Pflichten (§ 147 Abgabenordnung) für die Dauer von 10 Jahren im System gesperrt vorgehalten. Nach Ablauf dieser 10-jährigen Frist werden sie gelöscht.
  • Zustimmung: Mit der Annahme dieser Anbieter-AGB stimmen die Parteien dieser Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung rechtsverbindlich zu. Eines separaten AVV-Dokuments bedarf es nicht.

9.3 Pflichtangaben der Kundenrechnung: FreyOne erstellt die Rechnung mit den Angaben, die der Anbieter hinterlegt hat (Name, Anschrift, Steuernummer bzw. USt-IdNr./UID, Kleinunternehmerstatus, Steuersatz des Services), und ergänzt Rechnungsnummer, Ausstellungsdatum, die gebuchten Positionen und als Leistungsdatum den gebuchten Termin bzw. Leistungszeitraum. Für die Richtigkeit der steuerlichen Angaben und des gewählten Steuersatzes ist allein der Anbieter verantwortlich. Für Umsätze an Unternehmer in einem anderen Land (Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers) erstellt FreyOne derzeit keine besonderen Rechnungen; der Anbieter ist für die richtige steuerliche Behandlung solcher Umsätze selbst verantwortlich. Solange die steuerlichen Angaben des Anbieters unvollständig sind, nimmt FreyOne keine Auszahlungen an ihn vor; das Guthaben bleibt bis dahin auf seinem Stripe-Konto.

10 Sperrung, Zahlungsverzug und administrative Kontodeaktivierung

10.1 FreyOne ist berechtigt, das Anbieterkonto vorübergehend oder dauerhaft zu sperren, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei Verstößen gegen das Verbot von Adult-Services (Ziff. 3.2), bei externer Kundenabwerbung (Ziff. 3.3), bei Verletzung von Medienrechten (Ziff. 3.4) oder bei Zahlungsverzug von Mitgliedschaftsgebühren.

  • Folgen einer Sperre: Sperrt FreyOne einen Anbieter, werden alle offenen Buchungen storniert und den Kunden vollständig erstattet; für jede Buchung fällt die Stornierungspauschale nach Ziffer 7.2 an. Neue Buchungen und Angebote sind nicht mehr möglich.
  • Rechtsfolge bei Zahlungsverzug: Ist der Anbieter mit fälligen Mitgliedschaftsgebühren (Pro/Enterprise) in Verzug (z. B. aufgrund mangelnder Kontodeckung auf dem hinterlegten Zahlungsmittel), läuft der Vertrag regulär weiter. FreyOne leitet ein Mahnverfahren ein. Der Anbieter ist verpflichtet, für ausreichende Deckung zu sorgen, und trägt alle aus dem Verzug entstehenden Rücklastschrift- und Mahnkosten. Bleibt die Zahlung auch nach Abschluss des Mahnverfahrens (wiederholte Einzugsversuche und Zahlungserinnerungen) aus, endet die Mitgliedschaft und das Anbieterkonto wird auf den Free-Tarif zurückgestuft. Daten tarifgebundener Funktionen bleiben erhalten, sind jedoch bis zu einem erneuten Upgrade gesperrt. Die offenen Mitgliedschaftsgebühren bleiben geschuldet. Bis Stripe die Mitgliedschaft beendet, bleiben Tarif und Gebührensatz erhalten.
  • Rückbuchung oder Rücklastschrift einer Mitgliedschaftsgebühr: Bucht der Anbieter eine Mitgliedschaftsgebühr zurück (Kartenrückbuchung oder SEPA-Rücklastschrift), werden die Funktionen des Tarifs sofort pausiert, bis der Betrag bezahlt oder der Zahlungsstreit zugunsten von FreyOne entschieden ist. Der Betrag ist sofort fällig und wird mit bis zu drei Schreiben angemahnt. Bleibt er nach dem letzten Schreiben offen, kann FreyOne das Konto nach der dort genannten Frist für neue Buchungen sperren und später die Mitgliedschaft beenden.
  • Rückbuchungen durch Endkunden: Bucht ein Endkunde eine Zahlung zurück (Kartenrückbuchung oder SEPA-Rücklastschrift), holt FreyOne den bereits an den Anbieter übertragenen Anteil automatisch von dessen Stripe-Konto zurück, soweit das Guthaben dafür reicht; den Rest verrechnet FreyOne als offenen Betrag mit künftigen Auszahlungen. Wird ein Zahlungsstreit zugunsten des Anbieters entschieden, erhält er den zurückgeholten Betrag zurück. FreyOne meldet dem Anbieter den Fall, nimmt seine Nachweise entgegen und reicht sie bei Stripe ein. FreyOne mahnt den Betrag nicht; der Anbieter wendet sich direkt an den Endkunden. Die vertraglichen Ansprüche des Anbieters gegenüber dem Endkunden bleiben unberührt.

10.2 Administrative Abwicklung bei Kontodeaktivierung (Schließung)

Der Anbieter kann sein Anbieter-Profil schließen oder sein gesamtes FreyOne-Konto löschen. Das Schließen des Unternehmensprofils oder das Löschen des Kontos ist nicht möglich, solange offene Forderungen, Zahlungsstreitigkeiten oder Streitfälle bestehen (z. B. offene Nach- oder Kautionsforderungen, eine noch nicht bezahlte Restzahlung oder ein noch nicht entschiedener Rückbuchungs- oder Mitgliedschaftsfall). Bevorstehende Buchungen hindern das Schließen nicht – sie werden dabei storniert (siehe unten); das Löschen des Kontos ist dagegen erst möglich, wenn keine Buchungen mehr offen sind. Eine vollständige, sofortige Datenlöschung findet aufgrund gesetzlicher, steuer- und handelsrechtlicher Aufbewahrungspflichten für Geschäftsdaten nicht statt. Das System führt bei einer Deaktivierung folgende automatisierte Schritte aus:

  • Sofortiges Plattform-Cleanup: Alle Services, Angebote, Bilder, Logos und die öffentliche Live-Ansicht (einschließlich QR-Codes) sind ab sofort für Dritte und Suchmaschinen nicht mehr sichtbar. Bereits gebuchte Services bleiben archiviert erhalten, weil Buchungen und Rechnungen auf sie verweisen; offene Angebotsanfragen enden.
  • Buchungs-Stornierung & Erstattungs-Haftung: Alle Buchungen des Anbieters, die zum Zeitpunkt der Deaktivierung noch nicht gestartet sind, werden systemseitig sofort abgebrochen und den Endkunden der bereits gezahlte Betrag zu 100 % erstattet; noch nicht belastete Buchungen werden ohne Belastung storniert. Für jede stornierte Buchung fällt die Stornierungspauschale nach Ziffer 7.2 an (2,50 €, wenn noch keine Zahlung eingezogen wurde, andernfalls 1 % des Buchungsvolumens, mindestens 2,50 €). Die hierfür erforderlichen Rückerstattungen werden direkt vom verbleibenden Guthaben des plattforminternen Stripe-Kontos des Anbieters abgezogen. Reicht dieses Guthaben nicht aus, stellt FreyOne dem Anbieter den Differenzbetrag gesondert in Rechnung.
  • Restguthaben-Auszahlung (Payout-Erzwingung): Noch vorhandenes, rechtmäßig erarbeitetes und unstrittiges Restguthaben des Anbieters blockiert die Schließung nicht dauerhaft. Das System stößt mit der Deaktivierung die Schlussauszahlung an; zusätzlich erhält der Anbieter am 1. des Folgemonats per E-Mail eine Abschlussabrechnung, die auch unter „Rechnungen“ → „Von FreyOne“ steht. Das verbleibende freie Guthaben wird unter Umgehung des Mindestauszahlungsbetrags innerhalb einer Frist von 14 Tagen (2 Wochen) an das bei Stripe Connect hinterlegte reale Bankkonto des Anbieters überwiesen, sobald alle laufenden Dienstleistungen und eventuelle Chargeback-Fristen abgewickelt sind. Die Sicherheitsfrist beträgt 90 Tage (56 Tage, wenn das Konto nur SEPA-Lastschriften verarbeitet hat) nach der letzten Leistung bzw. Zahlung; laufende Zahlungsstreitigkeiten verlängern sie.
  • Stammdaten-Sperrung (Archiv): Personen- und unternehmensbezogene Stammdaten (wie Name, Firmenanschrift, Steuernummer, USt-IdNr., Rechnungsdaten und Buchungslogs) verbleiben rein administrativ und für Dritte unzugänglich im System gesperrt, um den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen (§ 147 AO) zu entsprechen.
  • Endgültige Löschung: Nach Ablauf der gesetzlichen, steuerrechtlichen Aufbewahrungspflicht von 10 Jahren (gemessen ab dem Ende des Kalenderjahres, in dem die Deaktivierung des Kontos erfolgte) werden die archivierten Daten gelöscht.
  • Manuelle Support-Rechnungsstellung: Für alle durch die vorzeitige Deaktivierung und Stornierung aktiver Buchungen entstandenen System- und Stornierungskosten (gemäß Ziff. 7.2) stellt der Support von FreyOne dem Nutzer manuell eine externe Rechnung aus. Diese wird per E-Mail zugestellt und im Falle der Nichtzahlung angemahnt.

11 Änderungen der AGB (Zustimmungsverfahren)

FreyOne behält sich vor, diese Anbieter-AGB bei Bedarf zu ändern oder anzupassen. Die Bekanntgabe erfolgt nicht durch bloßen Fristablauf, sondern über ein ausdrückliches Zustimmungsverfahren (Opt-In): Bei wesentlichen Änderungen wird dem Anbieter direkt nach dem nächsten Login ein blockierendes Pop-up-Fenster auf der Benutzeroberfläche angezeigt, welches den neuen AGB-Text bereitstellt. Der Anbieter muss den geänderten AGB aktiv zustimmen („Neue AGB akzeptieren“), um neue Services anlegen oder aktivieren und neue Buchungen erhalten zu können. Lehnt der Anbieter die neuen AGB ab, kann er keine neuen Services anlegen oder aktivieren und erhält keine neuen Buchungen. Er kann weiterhin seine Daten einsehen, laufende Buchungen abwickeln, den Chat nutzen, Daten exportieren sowie sein Profil schließen oder sein Konto löschen. Rein redaktionelle Änderungen ohne Auswirkung auf Rechte und Pflichten werden ohne Zustimmung wirksam.

12 Schlussbestimmungen

12.1 Auf Verträge zwischen FreyOne und dem Anbieter findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.

12.2 Der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Geschäftssitz von Frey Systems (64367 Mühltal, Deutschland).

12.3 Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen sowie Nebenabreden bedürfen der Textform (z. B. E-Mail). Mündliche Vereinbarungen oder Absprachen mit dem Support per Chat oder Telefon sind unwirksam und erlangen keine vertragliche Gültigkeit, es sei denn, sie werden in einer digitalen oder analogen Form durch die Geschäftsführung von FreyOne bestätigt.

12.4 (Salvatorische Klausel): Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Die unwirksame Klausel wird durch eine rechtlich zulässige Regelung ersetzt, die dem ursprünglichen wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck der Vertragsparteien am nächsten kommt.

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