AGB für Nutzer
Die Spielregeln für eine faire und sichere Nutzung von FreyOne als Kunde
Version 1.0.0 · Stand: 12.10.2026
1 Geltungsbereich, Vertragsgegenstand & Account-Struktur
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „User-AGB“) gelten für alle natürlichen oder juristischen Personen oder rechtsfähigen Personengesellschaften (nachfolgend „Nutzer“ oder „Endkunde“), die die von Frey Systems, Inhaber Jonas Frey (nachfolgend „FreyOne“) betriebene Online-Plattform (frey-one.com, E-Mail: info@frey-one.com) zur Suche, zum Zweck des Buchens von Dienstleistungen oder zur Kommunikation nutzen.
1.2 Plattform-Treuhandmodell (Integrierter Käuferschutz): Zum Schutz der Endkunden und zur Gewährleistung maximaler Transaktionssicherheit arbeitet FreyOne nach einem integrierten Treuhandprinzip. Unabhängig davon, ob es sich um eine vollständige Erstzahlung (Zahlungsart 1), eine vereinbarte Anzahlung oder Zahlungen im Rahmen von Stundenabrechnungen handelt, werden sämtliche vom Nutzer eingezogenen Geldbeträge nach dem Einzug direkt auf dem plattforminternen, angebundenen Stripe-Konto des jeweiligen Anbieters gutgeschrieben. Diese Beträge verbleiben dort systemseitig strikt gesperrt. Eine Weiterleitung, Verfügung oder Auszahlung (Payout) dieser Beträge auf das reale, externe Bankkonto des Anbieters ist grundsätzlich erst dann möglich, wenn die Dienstleistung vollständig und erfolgreich erbracht wurde und die Buchung systemseitig den Status „Abgeschlossen“ erreicht hat oder ein unstrittiger Teilbetrag im Rahmen eines Streitschlichtungsverfahrens freigegeben wurde. Dieses Verwahrungsmodell fungiert als integrierter Käuferschutz; ein vorzeitiger Abfluss von Nutzergeldern auf die privaten Bankkonten der Anbieter während einer aktiven Buchung ist technisch ausgeschlossen.
1.3 Integrierte Account-Architektur (Kombiniertes Profil): Jedes registrierte Konto auf FreyOne wird primär als Nutzerkonto (Endkunden-Profil) geführt. Das Nutzerkonto kann systemseitig durch den erfolgreichen Abschluss des Verifizierungsprozesses (gemäß Ziffer 2.2 der Anbieter-AGB) um ein Anbieter-Profil erweitert werden. In diesem Fall verfügt der Nutzer über eine einheitliche digitale Identität, jedoch über zwei funktional getrennte Ansichten innerhalb desselben Accounts (Nutzer-Ansicht und Anbieter-Dashboard). Bei Buchungen und Einkäufen über die Plattform handelt der Account-Inhaber als Endkunde und unterliegt diesen User-AGB. Beim Anbieten und Verkaufen von Services über das Anbieter-Dashboard gelten primär und vorrangig die Anbieter-AGB.
1.4 Rolle von FreyOne: FreyOne stellt lediglich die technische Infrastruktur (Marktplatz-Plattform) bereit, über die Anbieter ihre Dienstleistungen präsentieren und Endkunden diese buchen können. FreyOne agiert ausschließlich als technischer Vermittler. FreyOne wird zu keinem Zeitpunkt selbst Vertragspartner der zwischen dem Nutzer und dem Anbieter geschlossenen Verträge über Dienstleistungen, Waren, digitale Produkte, Miete oder Abonnements. Die ordnungsgemäße Erbringung, Abwicklung und Erfüllung der gebuchten Leistungen liegt ausschließlich im direkten Verhältnis zwischen dem Nutzer und dem jeweiligen Anbieter.
1.5 Löschung des Nutzerkontos: Der Nutzer kann sein Konto jederzeit in den Kontoeinstellungen löschen, sofern keine offenen Buchungen, laufenden Abonnements, ungeklärten Streitfälle, offenen Nach- oder Kautionsforderungen oder noch nicht entschiedenen Rückbuchungen bestehen. Offene Buchungen muss der Nutzer vor der Löschung entweder stornieren oder bis zu ihrem Abschluss abwarten; für Stornierungen gelten die jeweils vereinbarten Stornierungsbedingungen. Die Löschung des Kontos stellt selbst keine Stornierung dar und begründet keinen Anspruch auf Erstattung bereits geleisteter Zahlungen. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten, insbesondere für Buchungs- und Rechnungsdaten, bleiben von der Löschung unberührt; die betroffenen Daten werden bis zum Ablauf dieser Fristen gesperrt und anschließend gelöscht. Team-Mitglieder eines Anbieters können ihr Login nicht selbst löschen; ihren Zugang verwaltet und deaktiviert ausschließlich der Anbieter (Ziffer 2.4 der Anbieter-AGB).
1.6 Suche und Reihenfolge: In den Suchergebnissen erscheinen nur verifizierte, aktive und nicht gesperrte Anbieter, deren Services zum Suchbegriff, zur gewählten Kategorie und zu den gesetzten Filtern (z. B. Mindestbewertung, Preis) passen. Standardmäßig sortiert FreyOne nach der Durchschnittsbewertung, absteigend; bei gleicher Bewertung stehen Anbieter mit mehr Bewertungen vorn, danach wird alphabetisch sortiert. Bei einer Ortsangabe kann nach Entfernung sortiert werden; wahlweise lassen sich neue Anbieter zuerst anzeigen. Der Mitgliedschaftstarif eines Anbieters und Zahlungen an FreyOne haben keinen Einfluss auf die Reihenfolge; bezahlte Platzierungen gibt es nicht. Ob ein Anbieter Unternehmer ist, ergibt sich aus seinen Pflichtangaben auf dem Anbieterprofil; Vertragspartner des Nutzers wird stets der Anbieter.
1.7 Sperre durch Anbieter: Ein Anbieter kann einzelne Nutzer für neue Buchungen und die Annahme von Angeboten bei sich sperren. Der Anbieter wird dem Nutzer dann als nicht verfügbar angezeigt und erscheint nicht mehr in seinen Suchergebnissen. Bestehende Buchungen werden dadurch nicht storniert.
2 Vertragsschluss, B2B-Erkennung & Verbraucher-Widerrufsverzicht
2.1 Erteilung des Auftrags (Supermarkt-Prinzip): Die Darstellung von Dienstleistungen, Mietgegenständen oder Abonnement-Modellen durch die Anbieter auf der Plattform stellt kein rechtlich bindendes Angebot von FreyOne oder des Anbieters dar, sondern ist als invitatio ad offerendum (Aufforderung an den Nutzer zur Abgabe eines Angebots) zu verstehen. Durch das vollständige Durchlaufen des Checkout-Prozesses und das Absenden der Buchung erteilt der Nutzer dem jeweiligen Anbieter einen verbindlichen Auftrag zum Abschluss des entsprechenden Vertrages. Der Vertrag zwischen dem Nutzer und dem Anbieter kommt zustande, sobald die Zahlung erfolgreich ist bzw. – bei Buchungen mehr als 14 Tage im Voraus – die Zahlungsmethode für die spätere Belastung hinterlegt ist (Ziffer 3.4); in diesem Moment stellt das System die Buchungsbestätigung im Namen des Anbieters aus und sendet sie dem Nutzer mit diesen AGB und der Widerrufsbelehrung bzw. dem Hinweis zum Widerrufsrecht als PDF per E-Mail. Bis dahin hält das System den gewählten Termin für 60 Minuten nach der letzten Aktivität im Checkout frei; danach verfällt die unbezahlte Buchung, und der Nutzer kann sie neu starten. Ein Nutzer kann höchstens drei unbezahlte Buchungen gleichzeitig offen haben. Die Rechnung des Anbieters erhält der Nutzer als PDF per E-Mail; sie ist zudem in seinem Konto unter „Buchungen“ → „Belege“ abrufbar.
2.2 Automatische B2B-Erkennung und Widerrufsentfall: Handelt der Nutzer bei der Erteilung des Auftrags als Unternehmer (B2B), ist das gesetzliche Widerrufsrecht vollumfänglich ausgeschlossen. Wählt der Nutzer im Buchungsprozess die Option „Ich buche als Unternehmen“, gibt den Firmennamen an und bestätigt dies aktiv, gilt dies als rechtsverbindliche Erklärung, dass der Auftrag im Rahmen einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit erfolgt. In diesem Fall besteht für diesen Auftrag kein gesetzliches Widerrufsrecht. Dem Kunden wird mit der Buchungsbestätigung ein entsprechendes Dokument angehängt, welches über den Ausschluss des Widerrufsrechts aufgrund des B2B-Verkehrs aufklärt; es ist zudem für Kunde und Anbieter in den Buchungsdetails einsehbar.
2.3 Bestimmung der Ausführung und Widerrufsverzicht: Der Nutzer hat keinen rechtlichen Anspruch darauf zu verlangen, dass die Ausführung einer Dienstleistung sofort stattfindet; die verfügbaren Ausführungszeiten und Fristen werden ausschließlich vom jeweiligen Anbieter im Rahmen seiner Service-Erstellung im System festgelegt; Buchungen sind höchstens zwei Jahre im Voraus möglich, sofern der Anbieter keinen kürzeren Zeitraum festgelegt hat. Wählt der Nutzer eine Dienstleistung, die laut den Vorgaben des Anbieters sofort oder vor Ablauf der gesetzlichen 14-tägigen Widerrufsfrist beginnen soll, stellt das System sicher, dass der Auftrag erst nach aktiver Bestätigung einer entsprechenden Checkbox abgeschlossen werden kann. Mit dieser Bestätigung erklärt der Nutzer sein ausdrückliches Einverständnis zum Beginn der Ausführung und bestätigt seine Kenntnis darüber, dass sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung vorzeitig erlischt. Als erweiterter rechtlicher Nachweis wird ein Dokument mit dieser Verzichtserklärung dem Nutzer direkt im laufenden Buchungsprozess angezeigt, mit der Buchungsbestätigung als PDF per E-Mail zugesandt und dauerhaft in den Buchungsdetails für Nutzer und Anbieter hinterlegt.
2.4 Stornierung durch den Nutzer: Storniert der Nutzer eine verbindliche Buchung innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist von 14 Tagen ab Vertragsschluss, erhält er den bereits gezahlten Betrag zu 100 % erstattet; wurde der Betrag noch nicht belastet, entfällt die geplante Belastung. Storniert der Nutzer nach Ablauf dieser Frist oder besteht für die Buchung kein Widerrufsrecht (Ziffer 2.2), besteht kein Anspruch auf Erstattung; eine noch nicht durchgeführte Belastung wird planmäßig durchgeführt. Storniert der Anbieter die Buchung, erhält der Nutzer den bereits gezahlten Betrag stets zu 100 % erstattet. Bei einer Buchung ohne Termin, deren Lieferfrist abgelaufen ist, ohne dass der Anbieter die Lieferung als „Geliefert“ markiert hat, kann der Nutzer jederzeit kostenlos stornieren und erhält den gezahlten Betrag zu 100 % erstattet (Ziffer 2.7).
2.5 Angebote auf Anfrage: Bei Services „auf Anfrage“ sendet der Nutzer eine Anfrage; der Anbieter kann innerhalb von 48 Stunden ein Angebot schicken, sonst verfällt die Anfrage. Nimmt der Nutzer ein Angebot an, entsteht eine Buchung zum angebotenen Preis und Termin, die der Nutzer innerhalb von 3 Tagen nach der Annahme bezahlen muss. Nach 24 Stunden erinnert ihn das System daran. Ist die Buchung nach 3 Tagen nicht bezahlt, verfällt sie, der Termin wird wieder frei, und Nutzer und Anbieter werden informiert; eine bereits begonnene Zahlung wird dabei nicht abgebrochen. Ein Angebot kann nur einmal angenommen werden.
2.6 Gebuchte Leistung und Leistungsort: Der Nutzer wählt bei der Buchung die Variante (mit eigenem Endpreis und eigener Dauer), ggf. die Menge in der vom Anbieter angegebenen Einheit, Zusatzleistungen sowie bei mehrtägigen Angeboten den Zeitraum. Je nach Angebot findet die Leistung beim Anbieter, beim Nutzer, online oder an einem im Chat abgesprochenen Ort statt; Waren werden abgeholt, geliefert oder die Übergabe wird im Chat abgesprochen, digitale Produkte werden als Download oder Link bereitgestellt. Die im Service angegebenen Möglichkeiten beschreiben, wie der Anbieter leistet; der Nutzer wählt dabei keine aus. Bietet der Anbieter die Leistung beim Nutzer oder eine Lieferung neben anderen Möglichkeiten an, kann der Nutzer bei der Buchung „Zu mir nach Hause kommen“ bzw. „Liefern lassen“ wählen; nur dann wird an seiner Adresse geleistet bzw. geliefert. Andernfalls stimmen Nutzer und Anbieter den genauen Ort im Buchungs-Chat ab. Ist die Leistung beim Nutzer bzw. die Lieferung die einzige Möglichkeit, gilt sie stets. Für Leistungen beim Nutzer kann der Anbieter eine feste Anfahrtspauschale berechnen, für Lieferungen eine Liefergebühr; beides wird vor der Zahlung angezeigt und ist Teil des Gesamtpreises. Was gebucht wurde, wird mit der Buchung festgehalten; spätere Änderungen des Anbieters am Service gelten nur für neue Buchungen.
2.7 Termin, Wunschdatum oder Lieferfrist: Je nach Service wählt der Nutzer bei der Buchung eine freie Uhrzeit aus dem Kalender des Anbieters, nur ein Wunschdatum (die Uhrzeit stimmen Nutzer und Anbieter danach im Buchungs-Chat ab) oder keinen Termin. Bei Services ohne Termin – digitale Produkte sind stets ohne Termin – gilt der Tag der Buchung als Leistungstag; der Betrag wird bei der Buchung belastet (Ziffer 4.1). Der Anbieter liefert innerhalb der im Service angegebenen Lieferfrist, gerechnet ab dem Tag der Buchung; ist keine Frist angegeben, stimmen Nutzer und Anbieter den Zeitpunkt im Buchungs-Chat ab. Markiert der Anbieter die Lieferung als „Geliefert“, kann der Nutzer sie in seiner Buchung bestätigen oder im Buchungs-Chat mitteilen, was fehlt oder nicht stimmt. Bestätigt der Nutzer nicht und meldet er sich nicht innerhalb von 4 Tagen, wird die Buchung abgeschlossen; auf diese Frist wird er mit der Mitteilung über die Lieferung hingewiesen. Seine gesetzlichen Rechte bei Mängeln bleiben davon unberührt. Ist die Lieferfrist abgelaufen, ohne dass der Anbieter die Lieferung als „Geliefert“ markiert hat, kann der Nutzer die Buchung jederzeit kostenlos stornieren und erhält den gezahlten Betrag zu 100 % erstattet.
3 Zahlungsbedingungen, Zahlungsmittel & Kaution
3.1 Stripe-Zahlungsabwicklung und Checkout-Flow: Alle Zahlungen auf der Plattform werden über den Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe, Ltd. abgewickelt. Für die Nutzung der Plattform zur Buchung von Services genügen die im Registrierungsprozess hinterlegten Mindestvorgaben des Nutzerprofils; die Angabe einer dauerhaften Zahlungsmethode ist für die reine Registrierung nicht erforderlich.
- Erstmalige Buchung (Neukunden-Flow): Verfügt der Nutzer über ein neues Profil ohne hinterlegte Zahlungsdaten, gibt er seine Zahlungsmethode (z. B. Kreditkarte oder Lastschriftmandat) direkt im laufenden Checkout-Prozess ein. Liegt der Leistungstermin mehr als 14 Tage in der Zukunft, wird die Zahlungsmethode im Checkout lediglich für eine spätere Belastung hinterlegt; es erfolgt noch keine Abbuchung (siehe Ziffer 3.4). Welche Zahlungsmittel angeboten werden, hängt von der Buchung ab: Wird sofort bezahlt, stehen die im Checkout angezeigten Zahlungsmittel zur Verfügung (z. B. Kredit- und Debitkarte, Apple Pay, Google Pay, Link, Klarna, SEPA-Lastschrift). Wird erst später belastet (Ziffer 3.4) oder folgen weitere Belastungen (Stundenabrechnung, Abonnement), stehen nur kartenbasierte Zahlungsmittel (Kreditkarte, Debitkarte, Apple Pay, Google Pay, Link) und die SEPA-Lastschrift zur Verfügung. Der Nutzer kann hierbei auswählen, ob diese Zahlungsdaten für zukünftige Buchungen sicher in seinem Profil gespeichert werden sollen. Nach erfolgreicher Speicherung werden die Daten im Profilbereich unter „Zahlungsmethoden“ aufgeführt. Vor der ersten Zahlung muss der Nutzer seine Rechnungsadresse angeben; sie wird für die Rechnung verwendet und in seinem Profil gespeichert.
- Automatische Speicherung zur Risikoabsicherung: Zur Gewährleistung der technischen Durchführbarkeit von plattforminternen Folgetransaktionen (wie z. B. Restzahlungen, Kautionsforderungen oder Korrekturzahlungen) wird die im Checkout angegebene Zahlungsmethode systemseitig automatisch als primäre Zahlungsmethode für diesen spezifischen Service sowie allgemein im Profil hinterlegt. Der Nutzer wird im UI transparent auf diese Speicherung hingewiesen.
- Schneller Checkout (Bestandskunden-Flow): Hat der Nutzer vorab oder bei einer früheren Buchung Zahlungsmethoden in seinem Profil hinterlegt, werden ihm diese im Checkout-Fenster automatisch zur Direktauswahl angeboten, um einen beschleunigten Buchungsvorgang zu ermöglichen. Diese für Einkäufe genutzten Zahlungsmethoden sind strikt von etwaigen Stripe-Connect-Auszahlungsdaten zu trennen, falls das Konto zusätzlich über ein verifiziertes Anbieter-Dashboard verfügt.
3.2 Risikoabsicherung bei Anzahlungen: Sofern für eine Dienstleistung eine Anzahlung vereinbart ist, wird diese über das hinterlegte Zahlungsmittel des Nutzers eingezogen: bei Buchungen mit einem Leistungstermin innerhalb der nächsten 14 Tage im Moment der Buchung, andernfalls automatisch 14 Tage vor dem Leistungstermin (bei SEPA-Lastschrift 21 Tage vorher). Zum Schutz des Plattform-Ökosystems verbleibt dieses Geld bis zur vollständigen, erfolgreichen Erbringung und Bestätigung des Services gesperrt auf dem plattforminternen Stripe-Konto des jeweiligen Anbieters.
3.3 Kautionsmechanismus: Sieht eine Dienstleistung (unabhängig von der gewählten Servicekategorie) systemseitig eine Kaution vor, wird dafür kein Betrag reserviert oder blockiert. Die Kaution wird durch die bei der Buchung gespeicherte Zahlungsmethode (Karte, Link oder SEPA-Lastschrift) abgesichert; bezahlt der Nutzer die Buchung mit einer Zahlungsart, die später nicht erneut belastet werden kann (z. B. Klarna), hinterlegt er für die Kaution in seiner Buchung eine Karte oder ein SEPA-Lastschriftmandat. Eine Belastung erfolgt nur dann, wenn der Anbieter nach Abschluss des Services eine Schadensforderung nach Ziffer 4.3 geltend macht und diese als genehmigt gilt. Meldet der Anbieter nicht innerhalb von 3 Tagen nach Ende der Leistung einen Schaden oder wird die Buchung storniert, entfällt die Kaution; der Nutzer zahlt dann nichts.
3.4 Späterer Einzug und Zahlungsausfall: Bei Buchungen, deren Leistungstermin mehr als 14 Tage nach der Buchung liegt, ermächtigt der Nutzer FreyOne und Stripe, den fälligen Betrag 14 Tage vor dem Leistungstermin (bei SEPA-Lastschrift 21 Tage vorher) von der hinterlegten Zahlungsmethode einzuziehen, ohne dass der Nutzer dabei erneut mitwirken muss. Die Buchung ist bereits mit der Buchungsbestätigung verbindlich. Schlägt der Einzug fehl, wird der Nutzer per E-Mail und in der App informiert und kann die Zahlung über den bereitgestellten Link nachholen; FreyOne kann den Einzug wiederholen. Ist der Betrag drei Tage vor dem Leistungstermin nicht beglichen, wird die Buchung wegen Nichtzahlung storniert. Hat der Nutzer die Buchung nach Ablauf der Widerrufsfrist storniert (Ziffer 2.4), wird sie nicht wegen Nichtzahlung storniert: Der Betrag bleibt bis zum Leistungstermin fällig, und FreyOne versucht den Einzug täglich erneut. Ist der Betrag danach noch offen, wendet sich der Anbieter dafür direkt an den Nutzer (Ziffer 7.2).
4 Das 3-Zahlungsarten-System & die 4-Tage-Genehmigungsfiktion
Der Nutzer unterwirft sich bei der Erteilung von Aufträgen der plattforminternen, dreistufigen Zahlungslogik:
4.1 Zahlungsart 1 (Base-Modell): Der Nutzer zahlt den vereinbarten fixen Grundbetrag über die im Checkout angegebene Zahlungsmethode. Liegt der Leistungstermin innerhalb der nächsten 14 Tage, wird der Betrag bei Abschluss der Buchung eingezogen; andernfalls wird er automatisch 14 Tage vor dem Leistungstermin (bei SEPA-Lastschrift 21 Tage vorher) belastet.
4.2 Zahlungsart 2 (Hourly-Modell / Stundenabrechnung): Basiert die Buchung auf einer zeitlichen Schätzung, zahlt der Nutzer zunächst den geschätzten Grundbetrag (Zeitpunkt der Belastung gemäß Ziffer 4.1). Die im Checkout angezeigte Schätzung dient als grundlegende Kosteninformation für den Nutzer. Nach der tatsächlichen Durchführung trägt der Anbieter die exakte Arbeitszeit im System ein. Eine daraus resultierende Mehrarbeit führt zu einer Restzahlungsforderung (Zweittransaktion), welche erst nach Leistungserbringung fällig wird.
- Zustimmung: Der Nutzer kann die Mehrarbeit im System aktiv und ohne weiteres Popup bestätigen; der Differenzbetrag wird sodann über das automatisch gespeicherte Zahlungsmittel eingezogen.
- 4-Tage-Genehmigungsfiktion (Schweigen): Widerspricht der Nutzer der vom Anbieter eingetragenen Arbeitszeit nicht innerhalb von 4 Tagen nach Eintragung und bestätigt diese auch nicht aktiv, gilt die eingetragene Arbeitszeit rechtlich als genehmigt. Der Einzug des Differenzbetrags über das hinterlegte Zahlungsmittel erfolgt nach Ablauf dieser 4 Tage automatisch und die Buchung wird als abgeschlossen markiert.
- Widerspruch (Ablehnungs-Flow mit Popup-Schutz): Lehnt der Nutzer die Mehrarbeit innerhalb der 4-Tages-Frist über den systemseitigen Ablehnungs-Button aktiv ab, wird der automatische Einzug blockiert. Um ein versehentliches Betätigen auszuschließen, fordert das System den Nutzer mittels eines blockierenden Popups („Bist du sicher, dass du ablehnen möchtest?“) zu einer Bestätigung auf. Bei Bestätigung wird das Verfahren in den Status „Streitschlichtung“ (gemäß Ziff. 5) überführt.
4.2a Material und Auslagen: Bei jeder Art von Service kann der Anbieter nach der Leistung zusätzlich Material oder Auslagen mit Beschreibung eintragen. Bei einer Stundenabrechnung gilt dafür Ziffer 4.2 (Zustimmung, 4-Tage-Genehmigungsfiktion, Widerspruch). Bei allen anderen Services wird der Betrag nur eingezogen, wenn der Nutzer ausdrücklich zustimmt; stimmt er innerhalb von 4 Tagen nicht zu, entfällt die Forderung, und die Buchung wird mit dem bereits gezahlten Betrag abgeschlossen. Eine Buchung mit Anzahlung wird erst abgeschlossen, wenn auch die Restzahlung bezahlt ist.
4.3 Zahlungsart 3 (Sonder- und Schadenszahlungen / Korrekturzahlung): Bei nachweislichen Schäden (z. B. im Rahmen einer Miete oder Stundenabrechnung) kann der Anbieter nach Abschluss des Services eine Schadensforderung geltend machen. Diese Korrekturzahlung ist nur dann technisch möglich, wenn vom Anbieter im Vorfeld systemseitig eine Kaution für diesen Service erhoben wurde. Die Schadensforderung kann nur innerhalb von 3 Tagen nach Ende der Leistung geltend gemacht werden; ihr Einzug ist strikt auf die Höhe der Kaution begrenzt. Der Nutzer kann die Forderung innerhalb von 4 Tagen nach Eingang bestätigen oder über den Ablehnungs-Button (mit Popup-Schutz) ablehnen; das System erinnert ihn nach 1 und nach 3 Tagen. Lehnt er ab, wird nichts eingezogen und die Forderung endet; der Anbieter klärt sie direkt mit dem Nutzer. FreyOne entscheidet nicht über die Forderung. Reagiert er innerhalb der 4 Tage nicht, gilt die Forderung als genehmigt und der geforderte Betrag wird – höchstens bis zur Höhe der Kaution – von der gespeicherten Zahlungsmethode (Ziffer 3.3) abgebucht. Auf diese Bedeutung seines Schweigens wird der Nutzer mit der Forderung ausdrücklich hingewiesen. Gelingt die Abbuchung nicht, kann der Nutzer den Betrag innerhalb von 7 Tagen in seiner Buchung bezahlen. Danach unternimmt FreyOne nichts weiter; Anbieter und Nutzer klären den Betrag direkt miteinander.
4.4 Besonderheiten bei Abonnement-Modellen: Bucht der Nutzer eine Dienstleistung, die als Abonnement-Modell deklariert ist, ermächtigt er FreyOne sowie den ausführenden Zahlungsdienstleister Stripe, die wiederkehrenden Beträge gemäß dem im Checkout angegebenen Intervall (wöchentlich oder monatlich) automatisch über das hinterlegte Zahlungsmittel einzuziehen. Der Anbieter kann eine Mindestlaufzeit von höchstens 24 Monaten festlegen; sie wird vor dem Checkout angezeigt. Der Nutzer kann das Abonnement jederzeit in seinem Konto kündigen. Während der Mindestlaufzeit wird die Kündigung zum Ende des ersten Abrechnungszeitraums wirksam, der das Ende der Mindestlaufzeit erreicht; danach zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums. Eine Kündigung kann bis zu ihrem Wirksamwerden zurückgenommen werden. Bei Abonnements mit festem wöchentlichem Termin gilt dieser Termin für jede Woche; sonst werden die Termine im Chat abgesprochen. Zahlungen für wiederkehrende Abonnementrechnungen fallen nicht unter die Sperrfrist des allgemeinen Treuhandmodells und werden direkt mit der erfolgreichen Abbuchung als freigegeben behandelt.
5 Status Streitschlichtung, Support-Einsicht & Teilauszahlung
5.1 Aktivierung der Streitschlichtung: Betätigt der Nutzer bei Forderungen aus Zahlungsart 2 nach Durchlaufen des Sicherheits-Popups den Ablehnungs-Button, wird die Buchung in den Status „Streitschlichtung“ versetzt. Für Schadensforderungen aus der Kaution (Zahlungsart 3) gibt es keine Streitschlichtung (Ziffer 4.3).
5.2 Freigabe des unstrittigen Betrags: Der Nutzer stimmt ausdrücklich zu, dass im Falle einer Streitschlichtung der bereits erfolgreich eingezogene Grundbetrag (Zahlungsart 1) sofort systemseitig für den Anbieter freigegeben wird. Die tatsächliche Überweisung dieses unstrittigen Betrags auf das reale Bankkonto des Anbieters erfolgt sodann im Rahmen des für diesen Anbieter hinterlegten, regulären Auszahlungsrhythmus (gemäß Ziffer 5.5 der Anbieter-AGB). Der strittige Differenz- oder Kautionsbetrag wird bis zur finalen Klärung nicht eingezogen.
5.3 Support-Eingriff & Chat-Verschlüsselung: Das an die Buchung gekoppelte Chatfenster bleibt im Status „Streitschlichtung“ geöffnet. Eröffnet eine Partei ein Support-Ticket oder bittet sie den Support in den Chat, besteht ein laufender Rückbuchungsfall zur Buchung oder wurde eine Bewertung gemeldet, darf der Support von FreyOne den ansonsten verschlüsselt gespeicherten Chatverlauf zwischen Nutzer und Anbieter einsehen; jede Einsicht wird protokolliert (Einzelheiten in der Datenschutzerklärung). Wird der Support in den Chat gebeten, nimmt „FreyOne Support“ bis zum Abschluss des Support-Tickets als dritte Partei am Chat teil. Die Parteien verpflichten sich, bei der Sachverhaltsaufklärung mitzuwirken. Die materielle Klärung des Streits erfolgt außerhalb der Plattform. Nach einer Einigung oder Beendigung des Konflikts setzt ein Supporter die Buchung manuell auf „Abgeschlossen“ und führt das finale System-Event aus.
6 Integrierter Rescheduling-Flow (Terminverschiebung)
Muss ein Anbieter einen gebuchten Termin nachträglich verschieben, erlaubt das System einen integrierten Verschiebungs-Flow. Der Nutzer erhält über das System eine Anfrage zur Neuansetzung. Dem Nutzer wird im selben Buchungsfenster die Möglichkeit geboten, kostenfrei einen anderen, im Kalender des Anbieters verfügbaren Zeitslot zu wählen. Bestätigt der Nutzer den neuen Slot, wird der bestehende Dienstleistungsvertrag automatisch auf die neue Uhrzeit umgezogen, ohne dass eine Stornierung erforderlich ist. Preis, Zahlung, Rechnung und Widerrufsfrist bleiben unverändert; eine noch nicht durchgeführte Belastung richtet sich nach dem neuen Termin. Lehnt der Nutzer ab oder antwortet er nicht bis 24 Stunden vor dem ursprünglichen Termin, bleibt der ursprüngliche Termin bestehen; storniert der Anbieter daraufhin, gilt Ziffer 2.4 Satz 3 (volle Erstattung). Mehrtägige Buchungen, Buchungen ohne Termin (Ziffer 2.7) und Abonnements können nicht verschoben werden.
7 Verbot von unberechtigten Rücklastschriften (Chargebacks)
7.1 Dem Nutzer ist es strikt untersagt, für über die Plattform rechtmäßig autorisierte oder eingezogene Zahlungen (insbesondere nach Ablauf der 4-tägigen Genehmigungsfiktion bei der Stundenabrechnung oder nach Durchführung einer Dienstleistung) unberechtigte Rücklastschriften, Rückbuchungen oder Kreditkarten-Dispute (sogenannte Chargebacks) bei seinem Kreditinstitut, seiner Bank oder seinem Zahlungsdienstleister einzuleiten.
7.2 Schadensersatzpflicht bei Missbrauch: Löst der Nutzer eine unberechtigte Rückbuchung aus, wird dieser Betrag dem Anbieter wieder belastet. Der Nutzer verpflichtet sich, dem Anbieter den zurückgebuchten Betrag sowie dem Anbieter und FreyOne sämtliche durch die Rückbuchung entstehenden Fremdgebühren (Stripe-Disputgebühren, Bankrücklastschriftkosten) und den administrativen Aufwand als Schadensersatz zu erstatten. Die Ansprüche des Anbieters auf die Vergütung bleiben bestehen; der Anbieter macht sie unmittelbar gegenüber dem Nutzer geltend. FreyOne betreibt für Forderungen aus Buchungen kein Mahnverfahren.
8 Bewertungen & Ratings
8.1 Nach dem regulären Abschluss einer Buchung erhält der Nutzer über einen automatisierten System-Flow die Möglichkeit, den Anbieter mit 1 bis 5 Sternen sowie einer textlichen Beschreibung zu bewerten. Bewertungen können ausschließlich Nutzer abgeben, deren Buchung bei diesem Anbieter über FreyOne abgeschlossen wurde; so stellt FreyOne sicher, dass Bewertungen von Kunden stammen, die die Leistung tatsächlich gebucht haben. Der Nutzer wählt, ob er mit Vorname und Anfangsbuchstaben samt Profilbild, nur mit Vorname oder anonym angezeigt wird.
8.2 Verbot von geschäftsschädigendem Missbrauch: Der Nutzer verpflichtet sich, Bewertungen wahrheitsgemäß, sachlich und frei von Beleidigungen zu verfassen. Die Verbreitung unwahrer Tatsachenbehauptungen oder der Missbrauch von Bewertungen als Druckmittel gegen den Anbieter ist verboten. Der bewertete Anbieter kann eine Bewertung melden. FreyOne prüft gemeldete Bewertungen anhand von Buchung und Chatverlauf und kann sie ausblenden oder löschen; Verfasser, Anbieter und Meldende werden über die Entscheidung informiert.
8.3 Meldung von Inhalten: Nutzer können ein Anbieterprofil (z. B. wegen rechtswidriger Inhalte, Betrug oder irreführender Angaben) über die Funktion „Profil melden“ melden und müssen dabei bestätigen, dass ihre Angaben richtig und vollständig sind. FreyOne bestätigt den Eingang, prüft die Meldung und teilt das Ergebnis mit Begründung mit.
9 Kommunikation und Chat-Nutzung
Der Chat zwischen Nutzer und Anbieter ist beschreibbar, solange zwischen beiden eine Buchung läuft oder eine Forderung zu einer abgeschlossenen Buchung offen ist; danach bleibt er lesbar, bis eine neue Buchung ihn wieder öffnet. Der Support von FreyOne kann sich nach Ziffer 5.3 in den Chat einschalten. Das Teilen von externen Web-Links, Telefonnummern, E-Mail-Adressen oder sonstigen Kontaktdaten im Chat zum Zweck der Umgehung des FreyOne-Zahlungssystems (Kundenabwerbung außerhalb der Plattform) ist strengstens untersagt.
Erinnerungen: Das System erinnert den Nutzer etwa 24 Stunden und 1 Stunde vor einem Termin (bei ganztägigen Buchungen am Vortag) sowie an offene Zahlungen und Fristen (z. B. Ziffern 2.5, 2.7, 4.2, 4.3). Erinnerungen sind ein Service; Fristen laufen unabhängig davon, ob eine Erinnerung zugeht.
10 Schlussbestimmungen
10.1 Auf Verträge zwischen FreyOne und dem Nutzer findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Verbraucher mit Wohnsitz in der EU genießen zudem den Schutz der zwingenden Bestimmungen des Rechts ihres Heimatstaates.
10.2 Ist der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz von Frey Systems (64367 Mühltal, Deutschland).
10.3 Für die Verarbeitung personenbezogener Daten sind FreyOne und der jeweilige Anbieter eigenständig verantwortlich. Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung.
10.4 Änderungen dieser AGB: FreyOne kann diese AGB mit Wirkung für künftige Buchungen ändern. Über eine neue Fassung wird der Nutzer nach dem nächsten Login informiert; sie gilt für ihn erst, wenn er ihr zustimmt, was spätestens bei der nächsten Buchung im Checkout abgefragt wird. Bereits geschlossene Verträge bleiben unberührt.